In der Konzeption sind die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit (Rahmenbedingungen, Strukturen der täglichen/im Jahreskreis wiederholenden Aktivitäten, institutionelle und personelle Partner, Qualitätsansprüche, etc.) in schriftlicher Form festgehalten.
Die Dauer der Eingewöhnungszeit hängt vom Alter des Kindes, seinem Entwicklungsstand und seinen Vorerfahrungen ab, die es mit anderen Menschen und mit bisherigen Trennungssituationen gemacht hat. Manchmal können unvorhersehbare Situationen eintreten, die eine Verlängerung der Eingewöhnungszeit erfordern, z. B. aufgrund einer Erkrankung des Kindes.
Dieser Wechsel wird mit den Eltern im Frühjahr besprochen und von den ErzieherInnen der jeweiligen Gruppen begleitet. Dieser kann sich je nach Bedürfnissen des Kindes individuell gestalten.
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und ErzieherInnen ist die Grundvoraussetzung für die optimale Förderung des Kindes. Da wir eine familienergänzende, -unterstützende und -begleitende Institution sind, müssen und sollen Eltern mit uns kooperativ zusammenarbeiten.
Wir verbinden mit dem Begriff der Integration die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung behinderter und nicht-behinderter Kinder. Integration verstehen wir als Öffnung des Kindergartens für alle Kinder – gleich welcher Herkunft, Hautfarbe, Kultur; gleich ob sie gesund oder behindert sind.
Partizipation als fester Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit bedeutet: die Kinder heraus zu fordern, ihre Wünsche, Ideen und Beschwerden zu artikulieren.